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Mittwoch, 30. Juli 2025 Mediadaten
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Holzminden (haa). Im Oktober 2024 kam es in Holzminden zu einem Verkehrsunfall mit anschließender Fahrerflucht. Der verantwortliche Fahrer stand unter erheblichem Alkoholeinfluss. Nun hat das Amtsgericht ein Urteil gegen den 52-jährigen Mann gefällt. 

Am 23. Oktober 2024 ereignete sich der Unfall an der Kreuzung Fürstenberger Straße / Wilhelm-Raabe-Straße. Der mutmaßliche Fahrer missachtete eine rote Ampel und kollidierte mit einem anderen Pkw, bevor er sich unerlaubt vom Unfallort entfernte. Dank Zeugenaussagen konnte die Polizei den weiteren Fahrweg des Täters in eine Seitenstraße zurückverfolgen. Vor einem Wohnhaus entdeckten die Beamten schließlich einen weißen Audi, der zur Beschreibung der Zeugen passte. Das Fahrzeug wies frische Unfallschäden sowie einen warmen Motorraum auf – ein Hinweis auf eine kürzlich erfolgte Fahrt. Der Wagen war nicht verschlossen, der Schlüssel steckte noch. Im Fußraum fanden sich eine Wodkaflasche und mehrere Bierkronkorken. Zudem sicherten die Beamten Glassplitter, die mit denen am Unfallort übereinstimmten. 

Eine Kennzeichenabfrage ergab, dass der Halter des Fahrzeugs im angrenzenden Wohnhaus wohnte. Die Polizei verschaffte sich mit Genehmigung Zutritt zur Wohnung und fand den Mann bewusstlos auf der Couch liegend vor. Da er nicht ansprechbar war, wurde der Rettungsdienst alarmiert, der ihn ins Krankenhaus brachte. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Promillewert von 4,83 – ein lebensbedrohlicher Zustand. 

Der Angeklagte erklärte, sich an den Vorfall nicht erinnern zu können. Er könne das Geschehen nur anhand der Aussagen Dritter rekonstruieren. Zum Unfallzeitpunkt habe er sich in einem Zustand des Vollrauschs befunden. Nach eigenen Angaben leidet er seit längerer Zeit an psychischen Erkrankungen. Aufgrund starker privater Belastungen habe sich die Situation durch übermäßigen Alkoholkonsum zugespitzt und letztlich in einem vollständigen Kontrollverlust geendet. 

Die geladenen Zeugen konnten den Angeklagten nicht eindeutig identifizieren. Sie hatten lediglich aus eingeschränkter Sicht eine männliche Person mit dunklen, zerzausten Haaren wahrgenommen. Konkrete Beweise gegen den Angeklagten lagen somit nicht vor – die Indizien wertete das Gericht jedoch als hinreichend. Sie deuteten darauf hin, dass der Angeklagte der Fahrer des Fahrzeugs und somit für den Unfall verantwortlich war. 

Die Anklage umfasste die Tatbestände Vollrausch, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheit im Verkehr. Die Fahrerlaubnis sowie der Führerschein wurden entzogen. Zudem wurde eine siebenmonatige Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis festgesetzt, bevor eine medizinisch-psychologische Begutachtung in der Theorie erfolgen kann. 

Wegen seiner einsichtigen Haltung, seiner Kooperationsbereitschaft und der von ihm eingeleiteten Maßnahmen zur Stabilisierung seiner psychischen Gesundheit verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 15 Euro.

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