Holzminden (red). Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Hannover fordert deutlich mehr Kontrollen zur Einhaltung des neuen gesetzlichen Mindestlohns im Kreis Holzminden. Seit Januar beträgt dieser 13,90 Euro pro Stunde. Davon sollen insbesondere die rund 5.190 Mini-Jobberinnen und Mini-Jobber im Landkreis profitieren. Nach Einschätzung der Gewerkschaft ist jedoch unklar, ob alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Erhöhung tatsächlich vollständig weitergeben.
Michael Belamon, Gewerkschaftssekretär der NGG Hannover, warnt vor möglichen Verstößen. Es sei davon auszugehen, dass es auch im Kreis Holzminden Betriebe gebe, die versuchten, den Mindestlohn zu umgehen. Deshalb sei es besonders wichtig, die Lohnabrechnung für Januar genau zu prüfen, die den Beschäftigten im Februar zugeht. Dies betreffe nicht nur Mini-Jobberinnen und Mini-Jobber, sondern auch Beschäftigte mit regulären Arbeitsverträgen, die am unteren Rand der Lohnskala arbeiten.
Nach Angaben der NGG komme es immer wieder vor, dass Arbeitszeiten auf dem Papier reduziert würden, um rechnerisch auf den Mindestlohn zu kommen. Dies stelle einen klaren Gesetzesverstoß dar. Gewerkschaftsmitglieder können sich zur Überprüfung ihrer Lohnabrechnung an die NGG wenden.
Forderung nach mehr staatlichen Kontrollen
Aus Sicht der Gewerkschaft reicht der gesetzliche Mindestlohn nur dann aus, wenn er auch konsequent gezahlt werde. Die Zahl der Kontrollen sei jedoch zu gering. Das Risiko, bei Mindestlohnverstößen entdeckt zu werden, sei auch im Kreis Holzminden niedrig. Die NGG fordert daher ein entschlosseneres Vorgehen des Staates.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls könne mit den derzeitigen personellen Kapazitäten nicht ausreichend kontrollieren. Nach Auffassung der NGG müsse der Bund hier dringend nachsteuern und die Kontrollbehörde stärken. Ziel sei es, den Kontrolldruck auf die Betriebe deutlich zu erhöhen und Missbrauch wirksam zu unterbinden. Die Forderung richtet sich ausdrücklich auch an die Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD aus der Region.
Tariflohn als Maßstab
Darüber hinaus betont die NGG, dass der Mindestlohn lediglich eine untere Haltelinie darstelle. Wirklich fair sei nur eine Bezahlung nach Tarifvertrag. Die Gewerkschaft spricht sich deshalb für ein Bundestariftreuegesetz aus, das nach ihrer Auffassung zu besseren und verlässlicheren Löhnen beitragen würde.
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