Landkreis Holzminden (red). Mit der näher rückenden Sommerzeit nehmen auch die Gelegenheiten zu, bei Festen und Feiern im Freien gemeinsam Zeit zu verbringen. Dabei spielt häufig auch der Konsum von Alkohol und Tabakwaren eine Rolle. In diesem Zusammenhang informiert die Kreisjugendpflege über die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
Verantwortung in Vereinen und Organisationen
Gefragt sind insbesondere Erwachsene, die in Organisationen und Vereinen aktiv sind. Sie übernehmen nicht nur eine wichtige Vorbildfunktion, sondern müssen auch sicherstellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen im Vereinskontext eingehalten werden. Das Jugendschutzgesetz gilt nicht nur auf öffentlichen Plätzen, sondern auch bei vereinsinternen Veranstaltungen wie Feiern oder Fahrten.
Verstöße, beispielsweise die Abgabe von Alkohol oder Tabakprodukten an Minderjährige, können zu hohen Bußgeldern führen – in manchen Fällen bis zu mehreren tausend Euro. Vereine sollten daher klare Regeln aufstellen und diese konsequent durchsetzen.
Klare Regeln für Alkohol und Tabak
Entscheidend ist, dass der Konsum von Alkohol, Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas bei Jugendlichen kontrolliert wird und keine Abgabe an Minderjährige erfolgt. Dies schützt nicht nur die Gesundheit junger Menschen, sondern hilft auch, rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen keinen Alkohol konsumieren. Tabakwaren sowie E-Zigaretten und E-Shishas sind für Minderjährige grundsätzlich verboten. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Bier, Wein und Sekt konsumieren, während Spirituosen weiterhin untersagt bleiben.
Schulungen und Ansprechpartner
Um Mitglieder und Helfende über die rechtlichen Vorgaben und die Bedeutung des Jugendschutzes zu informieren, sind regelmäßige Schulungen und Informationsveranstaltungen in Vereinen sinnvoll. Bei Fortbildungsbedarf oder Fragen können sich Vereine an die Fachkraft für den erzieherischen Jugendschutz, Esra Ates, wenden. Sie ist telefonisch unter 0 55 31 707 240 sowie per E-Mail an