Holzminden (red). Der Gerichtsalltag zeigt: Oft werden Streitigkeiten direkt vor einem Gericht ausgetragen. Dies führt nicht nur zu einer Überlastung der Gerichte, sondern verhärtet die Fronten der Streitenden oft noch zusätzlich. Vor allem bei Nachbarschaftsangelegenheiten ist dies wenig zielführend, da die betreffenden Streitenden weiterhin Grundstück an Grundstück miteinander auskommen müssen.
Um hier Abhilfe zu schaffen und einen lösungsorientierten Ansatz zu verfolgen, hat der Gesetzgeber es zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden gemacht, sogenannte Schiedsämter einzurichten.
Die dort tätige Schiedsperson ist ein ehrenamtlich tätiges Organ der Rechtspflege, welche von Gemeinderäten bzw. Stadträten für eine Dienstzeit von 5 Jahren gewählt wird. Schiedsmänner und Schiedsfrauen üben ihre ehrenamtliche Aufgabe als Schlichter bei bestimmten Streitigkeiten aus und unterliegen der Rechtsaufsicht durch das Amtsgericht. In etwa der Hälfte der Fälle kommt es meist so schon zur Einigung.
Nachdem die in Holzminden stellvertretende Schiedsperson, aus dem Amt ausgeschieden ist, war dieses Amt vakant. Aus diesem Grund freute sich Frau Friese, Allgemeine Vertretung des Bürgermeisters, am vergangenen Donnerstag, Herrn Werner Kessler, als neue stellvertretende Schiedsperson seitens der Stadtverwaltung begrüßen zu dürfen. Aufgrund seiner Aktivität als Mediator insbesondere in den Konfliktfeldern Familie, Nachbarschaft und Schule, aber auch Wirtschaft und Umwelt bringt Herr Kessler für das Amt der Schiedsperson eine weitreichende Qualifizierung mit. Als gebürtiger Holzmindener, der bis zum Eintritt in den Ruhestand fast 40 Jahre als Lehrer tätig und in Prüfungsausschüssen auch in der gastronomischen Ausbildung beteiligt war, hat Herr Kessler nicht nur ein hohes Maß an örtlicher Verbundenheit, sondern kann auch von seiner Erfahrung im zwischenmenschlichen Umgang profitieren.
Eine darüber hinaus bestehende Qualifizierung zum Mediator und seine langjährige Tätigkeit als Jugendseelsorger runden dies ab. Fragt man Werner Kessler selbst, was er sich für seine Amtszeit wünscht, so antwortet er, dass es ihn freuen würde, wenn mehr junge Menschen sich für eine Tätigkeit als Schiedsperson interessieren würden und stellt fest: „In Frieden zu leben, ist ein Bedürfnis, das in uns steckt. Ich fände es schön, wenn mehr Menschen sich darauf besinnen würden.“ Schiedsperson kann jede Person ab dem 30. Lebensjahr werden, die im Schiedsamtsbezirk wohnt und über die entsprechenden Voraussetzungen verfügt. Welche dies im Einzelnen sind, normiert das Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG).
Foto: Stadt Holzminden