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Donnerstag, 30. Oktober 2025 Mediadaten
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Weserbergland (red). Der heimische Bundestagsabgeordnete Johannes Schraps (SPD) begrüßt die zusätzlichen 35 Millionen Euro, die der Bund im Rahmen des neuen Denkmalschutz-Sonderprogramms XII zur Verfügung stellt. Der entsprechende Förderaufruf des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien wurde am 28. Oktober 2025 veröffentlicht.

Erhalt des kulturellen Erbes im Fokus

„Viele historische Gebäude, Kirchen und Denkmäler prägen das Gesicht unserer Städte und Dörfer im Weserbergland. Sie zu erhalten, bedeutet Geschichte lebendig zu halten und kulturelle Identität zu bewahren“, betont Schraps. Das Sonderprogramm leiste, so der Abgeordnete weiter, einen wichtigen Beitrag dazu, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinsam Verantwortung für das kulturelle Erbe übernehmen.

Gefördert werden können Maßnahmen an national bedeutsamen oder das kulturelle Erbe mitprägenden Kulturdenkmälern – etwa an historischen Gebäuden, technischen Denkmälern oder Orgeln. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Umbauten oder Modernisierungen, die eine Nutzungsänderung bewirken, sind hingegen nicht förderfähig.

Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, während die verbleibenden Mittel durch Länder, Kommunen, Stiftungen oder private Unterstützer aufgebracht werden müssen.

Antragstellung und Beratung

In Niedersachsen ist das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege in Hannover die zuständige Anlaufstelle. Dort können Interessierte sich beraten lassen und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten. Die Antragsfrist beim Bund endet am 30. November 2025. Da die Fristen auf Landesebene teils früher ablaufen, empfiehlt Schraps, sich frühzeitig mit der Denkmalpflege in Verbindung zu setzen.

Fördererfolge im Weserbergland

Auch in den vergangenen Jahren profitierte die Region bereits von der Bundesförderung: Unterstützt wurden unter anderem das Schloss Hämelschenburg, die Münsterkirche St. Bonifatius in Hameln und das Herrenhaus des Ritterguts Meinbrexen. „Diese Projekte zeigen, wie wertvoll die Förderung des Bundes für unsere Region ist. Sie hilft, einzigartige Kulturgüter zu erhalten und für kommende Generationen zu bewahren“, so Schraps.

Er ruft dazu auf, die Gelegenheit zu nutzen und neue Projekte einzureichen: „Ob Dorfkirche, historische Mühle oder alte Handwerksstätte – das Denkmalschutz-Sonderprogramm kann entscheidend helfen, dringend nötige Sanierungen zu ermöglichen.“

Weitere Informationen

Antragsformulare, Fördergrundsätze und Hinweise zu den zuständigen Landesdenkmalämtern sind auf der Website des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie unter www.denkmalpflege.niedersachsen.de abrufbar.

Foto: SPD

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