Holzminden (haa). Die Stiftung Vermächtnis Holzmindener Bürgerinnen und Bürger stellt für das Projekt SolarFair insgesamt 10.000 Euro pro Jahr zur Förderung von Balkon-Solaranlagen bereit. Die Förderung ist auf zwei Jahre ausgelegt und unterstützt sozial schwächere Haushalte beim Einstieg in die eigene Energieerzeugung.
Gefördert werden Bezieherinnen und Bezieher von Wohn- und Bürgergeld mit Erstwohnsitz im Stadtgebiet Holzminden oder den zugehörigen Ortschaften, die einen gültigen Ökostromtarif nachweisen können. Für 2025 und 2026 werden jeweils bis zu 50 Balkonkraftwerke mit einem Zuschuss von 200 Euro gefördert. Insgesamt stehen über die zwei Jahre Mittel für 100 Anlagen zur Verfügung. Nicht genutzte Mittel aus 2025 können ins Folgejahr übertragen werden, verfallen jedoch nach 2026.
Im Rahmen der Vorberatung der Richtlinie zur Förderung von Balkonkraftwerken empfahl der Verwaltungsausschuss am 26. Juni 2025, die Richtlinie anzupassen und den Personenkreis der Förderberechtigten durch die Ergänzung „vorrangig Bezieher von Wohngeld oder Bürgergeld“ zu erweitern.
Nach Rücksprache mit der Stiftungsaufsicht ist eine derartige Formulierung jedoch nicht zulässig. Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Förderung sind in der Richtlinie eindeutig und abschließend zu definieren. Der Zweck der Stiftung ist die Unterstützung bedürftiger Holzmindener Bürgerinnen und Bürger, soweit eine ausreichende Hilfe durch gesetzliche Bestimmungen nicht möglich ist. Zur Einhaltung des Stiftungszwecks müsste die Richtlinie um „Bezieher von Wohngeld und Bürgergeld sowie sonstige bedürftige Bürger“ ergänzt und dabei genau festgelegt werden, wann eine Bedürftigkeit vorliegt. Dies würde eine umfangreiche Überarbeitung und Erweiterung der Richtlinie erfordern.
Um sicherzustellen, dass die Förderung dem Stiftungszweck entspricht, wurde bei der Ausarbeitung der Richtlinie in Absprache mit der Stiftungsaufsicht bewusst eine Begrenzung auf die beiden genannten Gruppen gewählt. Eine Erweiterung des Personenkreises wird von der Stiftungsaufsicht kritisch gesehen und daher nicht empfohlen.
Die Antragstellung ist über die Homepage der Stadt Holzminden möglich – digital, per Post oder E-Mail. Erforderlich sind unter anderem Nachweise zum Kauf, zur Installation und zum Ökostromtarif. Die Förderung wird vom Fachbereich Finanzen der Stadt Holzminden verwaltet.
Begleitend zum Förderprogramm finden drei Veranstaltungen statt: eine Auftaktveranstaltung, ein Erfahrungsaustausch während der Förderzeit sowie eine Abschlussveranstaltung.
Der Beschluss zur Förderung ist offiziell gefasst, die Umsetzung beginnt ab sofort.
Foto: haa