Holzminden (zir). In einer Gerichtsverhandlung am Dienstagmittag ist ein 30-jähriger Holzmindener wegen Körperverletzung verurteilt worden. Die Tat ereignete sich in der Nacht vom 31. Dezember 2024 auf den 1. Januar in der Gaststätte „Zum Raabeck“, wo ein 62-jähriger Mann aus Holzminden schwere Gesichtsfrakturen erlitt.
Nach Darstellung des Angeklagten habe der Geschädigte ihn und seine Freundin während eines privaten Gesprächs belästigt. Trotz mehrfacher Aufforderung, sich zu entfernen, sei der 62-Jährige nicht gegangen. Der Angeklagte habe zudem gesehen, dass der Mann nach seiner Freundin griff. Daraufhin habe er auf den 62-Jährigen eingeschlagen. Der Geschädigte erlitt dabei Frakturen in der linken Augenhöhle sowie der linken Nasennebenhöhle. Ein Bruch musste operativ versorgt werden.
Der 62-Jährige erklärte vor Gericht, er könne sich lediglich erinnern, den Angeklagten beim Betreten der Gaststätte mit einem Bekannten verwechselt zu haben. Eine anschließende Diskussion sei ihm nicht mehr im Gedächtnis geblieben. Er wisse nur, dass plötzlich auf ihn eingeschlagen worden sei.
Nach der Tat habe der Angeklagte versucht, über Mitarbeiter der Gaststätte Kontakt zu dem Geschädigten herzustellen, um sich zu entschuldigen. Der 62-Jährige erklärte jedoch, von solchen Versuchen nichts bemerkt zu haben. Vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte schließlich persönlich. Die Tat bereue er zutiefst, sie sei im Zusammenhang mit erheblichem Alkoholkonsum in der Silvesternacht geschehen.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe in Höhe von 85 Tagessätzen à 20 Euro. Richter Jan Scharfetter folgte dieser Forderung und verhängte die Strafe samt der Übernahme der Verfahrenskosten.