Holzminden (red). Die Stadt Holzminden weist auf unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten für einkommensschwächere Personen sowie Familien hin. Über die Richtlinie FamiliePLUS können Familien für Ihre noch nicht volljährigen Kinder zum Beispiel einen Zuschuss in Höhe von bis zu 100 Euro zu Ferienfreizeiten beantragen. Voraussetzung ist die Beantragung und Ausstellung eines sogenannten Familienberechtigungsscheines. Über einen Online-Rechner auf der Internetseite der Stadt unter dem Menüpunkt „Familie“ kann vorab individuell ermittelt werden, ob ein Anspruch auf diesen besteht. Hierbei spielen Einkommenssituation und Anzahl der Kinder eine Rolle. Am Beispiel eines Paares mit zwei Kleinkindern unter sechs Jahren läge die Einkommensgrenze, die nicht überschritten werden darf, bei rund 4300 Euro Bruttoeinkommen. Ebenfalls bezuschusst werden Einzelunterrichtsangebote an der Musikschule Holzminden. Anträge können auch nachträglich bis zum Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden. Nähere Infos findet man auf www.holzminden.de, telefonisch unter 05531/959304 oder nach Terminvereinbarung persönlich im Amt für Jugend und Familie im 2. Obergeschoss des Rathauses, Neue Straße 12. Über den Sozialfonds der Stadt Holzminden kann ebenfalls Unterstützung beantragt werden, diese ist nicht nur auf Kinder und Jugendliche beschränkt. Nach individueller Prüfung von Notlage beziehungsweise Bedürftigkeit können hieraus Hilfen in Form von Geld- oder Sachleistungen unbürokratisch und schnell gewährt werden. Wer einen Antrag auf Leistungen aus dem Sozialfonds stellen möchte, kann sich telefonisch unter 05531/959247 informieren und einen persönlichen Termin vereinbaren. Unterstützung durch FamiliePLUS und Sozialfonds können nur Personen beantragen, die in Holzminden und den zugehörigen Ortschaften leben und dort auch gemeldet sind.