Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Sonntag, 21. Dezember 2025 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Holzminden (red). Damit das Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel 2025–2026 farbenfroh und zugleich sicher verläuft, weist das Ordnungsamt der Stadt Holzminden auf die geltenden Regelungen des Sprengstoffrechts hin. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist vom 29. bis 31. Dezember erlaubt, das Abbrennen jedoch ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar.

Um Unfälle zu vermeiden, dürfen nur zugelassene Feuerwerkskörper verwendet werden. Pyrotechnische Gegenstände ohne Zulassung sind verboten, da sie ein erhebliches Risiko schwerer Verletzungen bergen. Das Ordnungsamt rät dringend dazu, ausschließlich Feuerwerkskörper mit CE-Zeichen zu kaufen und die jeweiligen Gebrauchsanweisungen sorgfältig zu beachten. Auf Experimente oder Mutproben sollte in jedem Fall verzichtet werden.

Altersgrenzen und sichere Nutzung beachten

Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen ausschließlich an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Feuerwerk der Kategorie 1, das sogenannte Kinderfeuerwerk, ist erst ab einem Alter von 12 Jahren erlaubt. Beim Abbrennen von Mehrschussbatterien ist besonders auf einen festen und sicheren Stand zu achten. Einmal gezündet, lassen sich diese Batterien nicht mehr stoppen. Als besonders gefährlich gilt das Aufsammeln von nicht explodierten Böllern, da die Zündschnüre häufig bereits vollständig abgebrannt sind und es bei erneuten Zündversuchen zu sofortigen Explosionen kommen kann.

Feuerwerksverbot in der Innenstadt

Aufgrund der dichten Bebauung mit Fachwerkhäusern besteht insbesondere im Bereich der Innenstadt eine erhöhte Brandgefahr. Nach der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in der Nähe besonders brandgefährdeter Gebäude und Anlagen untersagt. Aus diesem Grund ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern in der Innenstadt vollständig verboten.

Rücksichtnahme zum Jahreswechsel

Auch in der Silvesternacht gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Ein ausreichender Sicherheitsabstand sollte eingehalten werden, um Lärmbelästigungen zu reduzieren und Gefährdungen zu vermeiden. Insbesondere im Umfeld von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ebenfalls untersagt.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg#joomlaImage://local-images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg?width=295&height=255