Holzminden (haa). Am 13. September 2024 kam es in Stadtoldendorf zu einer Auseinandersetzung im privaten Umfeld, die in Handgreiflichkeiten eskalierte und eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung nach sich zog. Mittlerweile hat das Amtsgericht Holzminden den Fall verhandelt.
Der 46-jährige Angeklagte befand sich am Wochenende zuvor in einem beruflichen Lehrgang und gab seinen Hund daher vorübergehend in die Obhut seiner Ex-Frau. In deren Wohnung leben auch die gemeinsamen Kinder. Als der Angeklagte seinen Hund wieder abholen wollte, kam es zu einer unerwarteten Auseinandersetzung. Auslöser war ein vorausgegangener Streit zwischen einem Besucher der Tochter und einer Person aus ihrem früheren Umfeld. In der Küche gerieten die Beteiligten aneinander – was der Angeklagte aufgrund der Lautstärke mitbekam.
Dies veranlasste ihn, sich zum Ort des Geschehens zu begeben. Zu diesem Zeitpunkt stand er unter Alkoholeinfluss. Ein freiwillig durchgeführter Test ergab später einen Wert von 1,72 Promille. Der 46-Jährige ist seit mehreren Jahren alkoholkrank.
So habe der Angeklagte eine während des Streits geäußerte Beleidigung grundlos auf sich bezogen – was letztlich zur Eskalation führte. Er ging auf den Besucher der Tochter zu, ballte die Faust, verfehlte jedoch das Gesicht des heute 17-Jährigen. Heute wisse er nicht mehr, ob er aus Affekt oder mit klarem Verstand gehandelt habe.
Das Opfer hielt sich die Hände vors Gesicht und ließ sich auf die Knie fallen. Mit gesenktem Kopf spürte er mehrere Tritte aus verschiedenen Richtungen – gegen Kopf, Rücken und Bauch. Die Anklageschrift – basierend auf einer polizeilichen Aussage – wirft dem Angeklagten vor, das Opfer gezielt getreten und ihm wissentlich Schmerzen zugefügt zu haben.
Der Angeklagte wies den Vorwurf von sich. Er schilderte eine andere Version der Ereignisse, die sich nach dem versuchten Schlag abgespielt habe: Die anwesenden Familienangehörigen hätten ihn zu Boden gezogen, um ihn vom Opfer fernzuhalten. Dabei habe er sich – nach eigenen Worten – „mit Armen und Beinen“ gewehrt und um Luft gerungen. Dass er das Opfer unbeabsichtigt getroffen habe, könne er nicht ausschließen. Auch das Opfer habe aufgrund seiner zugehaltenen Augen keinen Täter identifizieren können. Vor Gericht trat kein Zeuge auf, der den Angeklagten eindeutig belastete.
Inzwischen befindet sich der 46-Jährige in stationärer Behandlung, um seine Alkoholkrankheit behandeln zu lassen. Trotz des Vorfalls besteht zwischen ihm und dem Opfer – auch aufgrund des anhaltenden Kontakts im familiären Umfeld – mittlerweile ein sehr gutes Verhältnis. Das Verfahren wurde mangels Beweisen eingestellt. Die Auseinandersetzung wird im privaten Umfeld aufgearbeitet.