Holzminden (haa). Für das geplante Bauvorhaben der Kreisverwaltung, eine neue Sporthalle an der Liebigstraße zu bauen, liegt bislang noch kein endgültiger Förderbescheid des Bundes vor. Da die neue Bundesregierung erst seit wenigen Monaten im Amt ist, werden entsprechende Entscheidungen in den Ministerien derzeit nachrangig behandelt.
Nichtsdestotrotz hat der Landkreis bereits im letzten Jahr ein positives Signal erhalten: Die Vergabe von Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) ist möglich, ohne dass dies den Förderprozess gefährdet. Vor diesem Hintergrund wurden die Ausschreibungen für die Tragwerksplanung, Elektrotechnik, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik sowie Bauphysik bereits durch den Kreisausschuss angestoßen.
Aufgrund der geltenden Förderbedingungen darf kein Generalplaner beauftragt werden – die einzelnen Fachgewerke müssen separat ausgeschrieben werden. „Das bedeutet auf jeden Fall einen höheren personellen und finanziellen Aufwand, den wir gern vermieden hätten. Zumal wir mit der Einsetzung eines Generalplaners in der Vergangenheit stets sehr gute Erfahrungen gemacht haben“, erklärte die Pressestelle des Landkreises auf Nachfrage.
Trotz des noch ausstehenden Bewilligungsbescheids wertet der Landkreis die eingeleiteten Ausschreibungen als positives Signal für eine bevorstehende Förderzusage. Sollte es jedoch wider Erwarten zu einer Ablehnung kommen, müsste die gesamte Finanzierungsgrundlage neu bewertet werden – eine Entscheidung, die letztlich dem Kreistag obläge.
„Unser aktueller Zeitplan ist nicht gefährdet. Die laufenden Ausschreibungen bieten eine solide Grundlage für die weitere Planung“, betont Pressesprecher Peter Drews. Die Gebäudewirtschaft des Kreises kalkuliere bei der Projektplanung stets mögliche finanzielle Entwicklungen mit ein. Diese vorausschauende Herangehensweise habe sich in der Vergangenheit als zuverlässig erwiesen.
Gleichzeitig macht Drews deutlich, dass der bürokratische Aufwand im Zusammenhang mit der Förderbeantragung erheblich sei: „Wir sind dankbar für die in Aussicht gestellte finanzielle Unterstützung, sehen aber durchaus Potenzial, die Verfahren im Sinne aller Beteiligten effizienter zu gestalten – nicht zuletzt im Interesse der Steuerzahler.“
Die Bewilligung des Förderbescheids würde gleichzeitig das endgültige Startsignal für die Ausführungsplanung bedeuten. Wann die zuständigen Bundesministerien darüber entscheiden, bleibt abzuwarten – der Landkreis rechnet jedoch weiterhin mit einer Zusage im Laufe dieses Sommers.
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