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Samstag, 27. Juli 2024 Mediadaten
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Hannover (red). Stornierte Reisen, abgesagte Veranstaltungen und geschlossene Freizeiteinrichtungen – in der Corona-Krise können viele Leistungen nicht erbracht werden. Wann müssen Gutscheine akzeptiert werden? Wie lange sind sie gültig und was können Kunden tun, wenn der Anbieter die Kostenerstattung verweigert? Über coronabedingte Gutscheine informieren Experten der Verbraucherzentrale Niedersachsen am 8. Oktober 2020 kostenlos am Telefon.

Die Corona-Krise hat für Kunden und Anbieter erhebliche Auswirkungen. Um Insolvenzen zu vermeiden, hat die Bundesregierung eine Gutscheinregelung verabschiedet. Sie gilt für einige Bereiche verpflichtend, für andere freiwillig. Eine verwirrende Situation für Verbraucher, die Anbieter oft für sich ausnutzen. „Unsere Beratungen zeigen, dass Anbieter Kunden teils vortäuschen, sie müssten sich mit einem Gutschein zufriedengeben, obwohl das gar nicht der Fall ist“, erklärt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. 

Um Kunden zu informieren und sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen, bietet die Verbraucherzentrale Niedersachsen am 8. Oktober 2020 einen Infotag zu coronabedingten Gutscheinen an. Ratsuchende können sich in der Zeit von 10 bis 17 Uhr unter (05 11) 9 11 96-24 kostenlos telefonisch informieren. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

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