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Samstag, 27. Juli 2024 Mediadaten
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Holzminden (red). Nicht erst seit Corona gilt: Arbeitnehmer, die von den Schutzmaßnahmen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes betroffen sind – beispielsweise durch eine vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne – haben einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Arbeitgeber, wie auch Selbständige und Freiberufler werden hierfür vom Staat entschädigt. Geregelt wird das im §56 des Infektionsschutzgesetzes. Neu ist, dass auch Eltern, die aufgrund der Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen zu Hause bleiben mussten, unter bestimmten Voraussetzungen anspruchsberechtigt sind. Doch was sich in der Theorie verhältnismäßig einfach anhört, ist in der praktischen Umsetzung mit hohem Aufwand verbunden. Daher sollen die Anträge im Landkreis Holzminden ab sofort vorzugsweise nur noch digital gestellt werden. Eine Maßnahme, die den Zeitrahmen bis zur Bewilligung erheblich verkürzen wird.

„Das war schon eine Herausforderung, die Bearbeitung der Unterlagen war völliges Neuland für uns“, sagt Dr. Jutta Klüber-Süßle, als Bereichsleiterin zuständig für die Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung im Landkreis Holzminden. Der Bereich hatte im Frühjahr die Bearbeitung der Anträge auf Verdienstausfallentschädigung übernommen, obwohl dafür eigentlich das Gesundheitsamt zuständig ist. Doch das hatte schon alle Hände voll damit zu tun, Tests zu organisieren, Infektionsketten nachzuverfolgen oder Quarantänen anzuordnen bzw. zu überprüfen.

Die Wirtschaftsförderung sprang ein und sah sich schon bald mit einer Fülle von Fragen konfrontiert. Es galt nämlich, ein durchaus sehr komplexes Gesetz mit vielen „Wenn und Abers“ zu verstehen und anzuwenden. Auch das Sozialministerium, in dessen Auftrag die Landkreise die Entschädigung vornehmen, musste zu den vielen Fragen der Landkreise Stellung nehmen, damit die Bearbeitung der Anträge landesweit einheitlich vorgenommen wird „Und wir müssen natürlich immer erst klären, ob die Voraussetzungen für die Zahlung der Entschädigung erfüllt sind“, erklärt Klüber-Süßle dazu. Um das rechtssicher zu bearbeiten, seien dem Antrag Anlagen beizufügen, die nicht selten mühsam von den Antragstellenden nachgefordert werden mussten. Darüber hinaus seien auch manchmal Querprüfungen und Nachfragen bei anderen Ämtern notwendig.

„Wer für welchen Zeitraum und in welcher Höhe eine Entschädigung bekommt, hängt von einer Fülle vorab zu prüfenden Faktoren ab,“ so Klüber-Süßle, „dafür mussten unsere Mitarbeiterinnen Etliches an Überstunden investieren.“

Weil das vom Land Niedersachsen organisierte digitale Fachverfahren erst seit Mitte August funktionssicher zur Verfügung steht, sind überdies die meisten Anträge bisher in Papierform eingegangen. Die müssen jetzt nachträglich in das System eingepflegt werden. Bei mittlerweile aufgelaufenen 150 Anträgen eine Sisyphusarbeit, die die Wirtschaftsförderung des Landkreises mit Unterstützung von Mitarbeiterinnen aus dem Jobcenter noch einige Zeit beschäftigen wird. Positiv ist, dass mittlerweile fast die Hälfte der Anträge bearbeitet sind. Von diesen haben die Hälfte eine Entschädigung erhalten, ein Viertel musste abgelehnt werden und ein weiteres Viertel wurde an andere Landkreise weitergeleitet.

Damit die Antragsteller nicht weiterhin länger auf die Bearbeitung ihrer Anträge warten müssen, sollen alle künftigen Anträge am besten gleich digital von den Antragstellenden selbst eingegeben werden. „Über die Internetseite ifsg-online.de werden die Antragsteller Schritt für Schritt durch das Verfahren geführt“, unterstreicht Marie-Luise Niegel, kommissarische Dezernentin für Bildung und Kreisentwicklung, „die Anträge können dann relativ zügig bearbeitet werden.“ Auf der entsprechenden Internetseite, die von vielen Bundesländern genutzt wird, gibt es darüber hinaus viele Informationen im Hinblick auf eine Antragsberechtigung und der zu erwartenden Verdienstausfallentschädigung. Auf der Corona-Sonderseite des Landkreises Holzminden ist unter dem Baustein „Entschädigungsleistung Infektionsschutzgesetz“ übrigens auch ein Link zu finden, der bequem auf das papierlose Digitalverfahren des Landes verweist.

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