Holzminden (red). Ein 45-jähriger Mann aus Holzminden ist vor dem Amtsgericht vom Vorwurf der schweren Körperverletzung freigesprochen worden. Im Prozess am Dienstagmorgen, 9. Juni, stellte sich der Ablauf eines Vorfalls auf der PreBie-Party in der Stadthalle Holzminden deutlich anders dar, als es die Anklage zunächst vermuten ließ. Das Gericht wertete das Handeln des Angeklagten als Selbstverteidigung.
Dem 45-Jährigen war vorgeworfen worden, am 3. November 2024 einen 41-jährigen Holzmindener mit einer Kopfnuss niedergestreckt und anschließend mit Schlägen und Tritten traktiert zu haben. Der 41-Jährige soll dabei unter anderem Verletzungen und Frakturen im Gesicht erlitten haben.
Angeklagter schildert Angriff auf sich selbst
Vor Gericht machte der Angeklagte von seinem Recht Gebrauch, sich zu äußern. Nach seiner Darstellung sei nicht er der Angreifer gewesen. Vielmehr sei er selbst grundlos und unerwartet von dem 41-Jährigen mit einer Kopfnuss attackiert worden. Durch den Schlag sei er zu Boden gegangen und habe einen Zahn verloren.
Anschließend habe sich eine Rauferei entwickelt, bei der sich beide Männer mit Schlägen und Tritten gewehrt hätten. Erst als umstehende Personen und die Security eingegriffen hätten, seien die Beteiligten getrennt worden. Der 41-Jährige habe sich nach Darstellung des Angeklagten weiterhin aggressiv verhalten und sei der Halle verwiesen worden. Der Angeklagte habe anschließend die Polizei rufen lassen. Diese habe ihn nach seiner Darstellung jedoch aufgrund falscher Behauptungen zunächst als Täter angesehen.
Schreiben des 41-Jährigen bringt Wende
Nach den Ausführungen des Angeklagten legte dessen Verteidiger ein Schreiben des 41-Jährigen vor. Darin entschuldigte sich dieser bei dem Angeklagten für die Kopfnuss und allgemein für das Geschehen an dem Abend. Auch dem Richter lag ein Schreiben des 41-Jährigen an die Polizei vor. Darin räumte dieser ein, den Angeklagten mit einer Kopfnuss niedergestreckt zu haben, obwohl es zuvor keine körperliche Auseinandersetzung gegeben habe.
Der 41-Jährige schilderte in dem Schreiben, dass er in jüngerer Vergangenheit aufgrund von Schlafstörungen infolge von Schichtarbeit in Kombination mit Alkohol in eine Depression geraten sei. Am betreffenden Abend sei er erstmals seit längerer Zeit wieder unter Menschen gewesen, habe zu viel Alkohol konsumiert und schließlich die Kontrolle verloren.
Nach seiner Darstellung sei er im stark gefüllten Raucherbereich zweimal von einem Mann angerempelt worden. Als dieser anschließend den Angeklagten zur Unterstützung geholt habe, um einen möglicherweise entstehenden Konflikt zu schlichten, habe er sich nicht anders zu helfen gewusst. In dem Schreiben entschuldigte sich der 41-Jährige sowohl bei dem Angeklagten als auch bei der Polizei.
Staatsanwaltschaft beantragt Freispruch
Nach der Verlesung des Schreibens zeichnete sich im Gerichtssaal ab, dass der ursprüngliche Anklagevorwurf gegen den 45-Jährigen nicht aufrechterhalten werden würde. Auch die Staatsanwaltschaft sah den Vorwurf der schweren Körperverletzung nicht bestätigt und plädierte auf Freispruch auf Kosten der Landeskasse.
Der Richter folgte dem Antrag und sprach den Angeklagten frei. Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass die Handlungen des 45-Jährigen als Selbstverteidigung zu bewerten seien. Zuvor war auch der 41-Jährige als Zeuge gehört worden. Dabei entschuldigte er sich erneut bei dem Angeklagten.
Im Zuge der Verhandlung wurde zudem bekannt, dass der 41-Jährige aufgrund seines schriftlichen Geständnisses bei der Polizei bereits einen Strafbefehl in Höhe von 4.800 Euro wegen der Kopfnuss erhalten hatte. Vor Gericht erklärte er, er könne sich nach eigener Aussage nur noch an die Kopfnuss erinnern. Danach habe er einen Gedächtnisverlust gehabt, sich wie „im Tunnel“ befunden und wisse daher nicht, was anschließend geschehen sei.
Verteidiger kritisiert Ermittlungen
Der Verteidiger des Angeklagten übte im Prozess Kritik am Vorgehen der ermittelnden Polizei. Nach seiner Darstellung sei sein Mandant am Abend der Auseinandersetzung unhöflich behandelt und vorschnell als Täter angesehen worden, ohne dass seine Sicht der Dinge ausreichend berücksichtigt worden sei.
Zudem habe es bereits zeitnah nach dem Vorfall auf Initiative des 41-Jährigen ein Schlichtungsgespräch zwischen beiden Männern in der Kanzlei des Verteidigers gegeben. Dabei habe der 41-Jährige nach Darstellung des Verteidigers zugesagt, für die Kosten des verlorenen Zahnes aufzukommen. Davon habe er später jedoch Abstand genommen.
Hintergrund sei aus Sicht des Verteidigers gewesen, dass Akteninformationen der Polizei an die Ehefrau des 41-Jährigen weitergegeben worden seien. Daraus sei hervorgegangen, dass auch der 41-Jährige im Zuge der Auseinandersetzung Verletzungen erlitten habe. Der Verteidiger vertrat die Auffassung, dass die Angelegenheit ohne diese Entwicklung möglicherweise bereits zwischen den beiden Männern geklärt gewesen wäre und es nicht zu einem Gerichtsprozess hätte kommen müssen.