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Mittwoch, 29. April 2026 Mediadaten
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Holzminden (awin). Am Dienstagmittag ist am Amtsgericht ein Verfahren gegen einen 37-jährigen Mann aus Holzminden zügig verhandelt worden. Der Vorwurf: Als Mitarbeiter eines großen Discounters in der Holzmindener Bülte soll er zwischen Juni 2024 und Juni 2025 gewerbsmäßigen Diebstahl begangen haben.

Konkret soll der Mann Waren im Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro entwendet haben. Dazu zählten unter anderem 108 Tüten mit Pokémon-Karten, ein 55-Zoll-Fernseher und eine Akku-Kreissäge.

Angeklagter zeigt sich geständig

Vor Gericht räumte der 37-Jährige die Taten ohne Umschweife ein und zeigte sich reumütig. Als Grund nannte er einen Wechsel in der Führungsposition, durch den sich das Arbeitsklima und das gesamte Arbeitsumfeld verschlechtert hätten. Aus Frust über den neuen Vorgesetzten habe er die Taten begangen.

Vor der Urteilsverkündung schloss der Verteidiger sein Plädoyer mit der Einschätzung, dem Angeklagten sei kein gewerbsmäßiger Diebstahl, sondern lediglich einfacher Diebstahl anzulasten. Viele der entwendeten Gegenstände seien in der Wohnung des Mannes noch originalverpackt und ungenutzt gefunden worden und konnten an den Discounter zurückgegeben werden.

Neun Monate Haft auf Bewährung

Bei der Urteilsverkündung folgte der Richter weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. Er verhängte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss der Angeklagte 1.800 Euro in 36 Monatsraten zahlen. Die Summe kommt der Tafel Holzminden zugute. Auch die Kosten des Verfahrens muss der Mann tragen.

Zugunsten des Angeklagten wurden offenbar sein Geständnis, die Rückgabe zahlreicher ungenutzter Gegenstände sowie der Umstand gewertet, dass er bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war.

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