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Dienstag, 17. Februar 2026 Mediadaten
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Holzminden (awin). Vor dem Amtsgericht Holzminden musste sich am Dienstagnachmittag, 17. Februar, ein 31-jähriger Mann wegen Betrugs verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, im Frühjahr 2023 beim Online-Händler Zalando Waren im Wert von mehr als 3.000 Euro bestellt und nicht bezahlt zu haben.

Nach Angaben der Anklage soll der Mann in neun Fällen Bekleidung, Unterwäsche, Schuhe, Stiefel, Handtaschen und Schmuck per Lastschriftverfahren über seine Rechnungs- und Lieferanschrift geordert haben. Eine Begleichung der Forderungen sei jedoch nicht erfolgt. Die Ermittlungen führten schließlich zur Anklage vor dem Amtsgericht.

Der Angeklagte räumte die Vorwürfe vor Gericht ein, schilderte jedoch ausführlich die Hintergründe. Er habe die Einkäufe in der Annahme getätigt, offene Schulden aus dem familiären Umfeld würden ihm kurzfristig zurückgezahlt. In diesem Zusammenhang habe er auch mehrfach die EC-Karte seiner Großmutter genutzt, teilweise nach eigenen Angaben in deren Auftrag.

Später sei es innerhalb der Familie zu einem erheblichen Zerwürfnis gekommen. In der Folge habe seine Großmutter Anzeige wegen der Nutzung ihrer EC-Karte erstattet. Vor Gericht erklärte der 31-Jährige, dass es in seinem familiären Umfeld kriminelle Verstrickungen gebe, von denen er sich inzwischen distanziert habe. Er lebe heute anonym in einer anderen Region und wolle mit den früheren Vorgängen nichts mehr zu tun haben.

Das Gericht folgte der Einschätzung, dass kein gewerbsmäßiger Betrug vorlag. Gleichwohl habe der Angeklagte naiv und sorglos gehandelt. Wer Waren bestellt, nutzt und nicht bezahlt, erfülle den Tatbestand des Betrugs – unabhängig von den persönlichen Motiven oder familiären Konflikten.

Der Richter verurteilte den 31-Jährigen zu 90 Tagessätzen zu je 50 Euro, insgesamt 4.500 Euro. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht, dass der Mann nicht vorbestraft ist, einen glaubwürdigen Eindruck hinterließ und geständig war. Zudem sei er derzeit aus gesundheitlichen Gründen erwerbsunfähig, während seine Ehefrau als Alleinverdienerin für die kleine Familie mit einem Kind aufkomme.

Neben der Geldstrafe trägt der Verurteilte die Kosten des Verfahrens. Darüber hinaus ordnete das Gericht die Einziehung der nicht bezahlten Gegenstände an.

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